Die Baubegleitung dient der Kontrolle der Bauausführung während der Bauphase. Sie ist sehr effektiv und vermeidet härtere Konflikte. Die Beratung setzt viel früher an, vorprogrammierte Baufehler und ungeeignete Bauweisen lassen sich vermeiden.
Baubegleitung – Der Vorteil für Bauherrn und Ausführende
Die Baubegleitung dient der Kontrolle der Bauausführung während der Bauphase. Sie ist sehr effektiv und vermeidet härtere Konflikte. Beste Kundenerfahrungen.
Während der Baumaßnahmen begutachte ich als Bausachverständiger die Qualität der Ausführung. Das Vorhandensein von Mängeln (Anm. des SVs: richtigerweise Leistungsverzug) wird von mir zu einem sehr frühen Zeitpunkt aufgezeigt.
Das Anerkenntnis des ausführenden Unternehmens über das Vorliegen von Mängeln ist zu diesem Zeitpunkt sehr hoch, weil für das Beseitigen der Mängel ein verhältnismäßig geringer Aufwand entsteht. Aufgrund des geringen Aufwandes zur Mangelbeseitigung ist die Behebbarkeit – im rechtlichen Sinne – meistens gegeben.
Der Widerstand des ausführenden Unternehmens steigt mit dem Baufortschritt, demgemäß schnellt der Aufwand für die Mangelbeseitigung in die Höhe. Dadurch droht unter anderem auch die Gefahr der wirtschaftlichen Unbehebbarkeit.
Es geht auch anders – aus der Praxis:
Mehrparteienhaus in bester Zentrumslage von Linz: Als Bausachverständiger wurde ich zu einem späten Baufortschritt hinzugezogen, das Gebäude war schon hinterfüllt. Das Gebäude musste aufgrund ins Auge fallender Mängel ausgegraben werden, die Abdichtung war gänzlich ungeeignet, mangelhaft und teilweise nicht vorhanden.
Die Bauwerksabdichtung musste gänzlich getauscht und in Bereichen ergänzt werden. Das Ausgraben des Gebäudes war unvermeidlich.
Sanierungskosten geschätzt 125.000Eur, Dauer 3 Monate unter Hinzuziehung eines Baurechtsanwaltes, erst dann wurde mit der Mangelbeseitigung begonnen.
Einfamilienhaus im Bezirk Eferding: Das Haus befand sich im Stadium des Rohbaus mit Dach, das Kellergeschoß war hinterfüllt. Die Bauwerksabdichtung entsprach nicht den Mindestanforderungen der ÖNorm. Über dies hinaus konnten Schrumpfrisse und Materialveränderungen festgestellt werden, welche die Funktionsfähigkeit der Abdichtung herabsetzten. Im Innenbereich waren Ausführungsmängel beim Fenstereinbau vorhanden, die Ausführung der Bauanschlussfuge war an sämtlichen Stellen baufehlerhaft ausgeführt.
Die Schnittstellen zur Bauwerksabdichtung waren unkoordiniert, für diesen Verwendungszweck wurden untaugliche Produkte verbaut. Fehlende Planungsleistung führte zu untauglicher Leitungsführung im Boden- und Wandbereich.
Die noch freiliegenden, baufehlerhaften Ausführungen konnten noch mit überschaubarem Aufwand fachgerecht hergestellt werden. Der Ausführungsfehler an der Bauwerksabdichtung kann nur durch Ausgraben des Gebäudes beseitigt werden. Rechtsanwälte wurden beigezogen, das Gericht wurde aufgerufen.
Beratung
Die besten Beratungsgespräche führe ich mit meinen Kunden, wenn die Entwürfe des Gebäudes vorliegen. In dieser frühen Phase gebe ich meine Erfahrung zur Bauweise und den Materialien weiter. Die Bauqualität wird definiert. Gleichfalls gehe ich auf die Lebenszykluskosten und die Langlebigkeit der Bauweise ein.
Dies sind sehr intensive Gespräche mit meinen Kunden. Planen Sie sich genug Zeit dafür ein. Der Großteil meiner Beratungsgespräche dauert 4 bis 5hr.
Noch Fragen?
Kontaktieren Sie mich via Email oder rufen Sie mich an. Gerne gebe ich Ihnen detaillierte Auskunft zum Ablauf der Beratung oder der Baubegleitung.
Link Kontakt: DI Herbert Mayr – Sachverständiger Hochbau mit Spezialisierung Abdichtung
Link Sdg-Liste der Justiz: Sachverständigeneintragung