Ich bin als Bausachverständiger und Schiedsgutachter tätig. Meine Arbeitsbereiche sind die Baubegleitung, die Schadenanalyse, die Erstellung von Befund und Gutachten und die Baupathologie – als Privat-SV und für das Gericht.
Als Gutachter werde ich zu unterschiedlichen Bauvorhaben herangezogen. Sehr oft handelt es sich um maßgeschneiderte Bauprojekte. Diese werden individuell geplant und ausgeführt, aber auch Fertigteilhäuser werden von mir begutachtet.
Die Anforderungen sind unterschiedlich: Schimmelbildung, Kondensat, Setzungen und Risse im Estrich, Risse im Putz innen oder an der Fassade außen, Veralgung und Risse im WDVS (Wärmedämmverbundsystem), Fensterbank und Bauanschlussfuge, Abdichtung im Bad, Abdichtung am Flachdach, Bauwerksabdichtung (Abdichtung Keller oder Abdichtung Balkon), Wassereintritte beim Warmdach, Anschlüsse des Unterdaches, Verlegung der Wärmedämmung, Risse und Versatze beim Beton, Problem beim Schallschutz, Probleme bei der Abrechnung u.v.m.
Die Ursachen können mannigfaltig sein. Mal liegt ein Planungsfehler vor, mal ein Ausführungsfehler, oft beides gemeinsam. Oft werden die Schnittstellen zwischen den aneinander folgenden Gewerken nicht berücksichtigt. Ab und zu kommt es vor, dass der Bauherr seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Individuell und alles im Blick
Werde ich als Bausachverständiger herangezogen, so bin ich als Privatgutachter tätig. Aufgabe ist hierbei die Schadenursache zu klären und das Vorhandensein von Mängeln aufzuzeigen. Das kann sehr schnell gehen.
Liegen jedoch komplexe Bauschadensfälle vor, die Ursache und deren Zuordnung zu den einzelnen Gewerken kann nur durch eine Bauteilöffnung, mit einer Dichtheitsprobe oder einer unterstützenden Laboruntersuchung (Schimmel, Verunreinigung, Vorhandensein von Substanzen etc.), so ist mit einem höheren Aufwand zu rechnen. Jeder Bauschadensfall, jedes Anliegen meiner Kunden ist individuell.
Die Hohe Kunst bei Gericht
Werde ich als Hochbausachverständiger oder Abdichtungssachverständiger vom Gericht beauftragt, so bekomme ich einen klaren Auftrag. Die Parteien oder das Gericht legen eine Frageliste vor, welche von mir als Sachverständiger abzuarbeiten ist. Der größte Unterschied zu der Tätigkeit als Privatsachverständiger liegt darin, dass ich als Gerichtssachverständiger keinen Erkundungsbeweis machen darf, das bedeutet, mir werden „Scheuklappen“ angelegt und ich habe mich streng an den Gutachtensauftrag zu halten: Nur die von den Parteien behaupteten Mängel werden dann in Befund und Gutachten abgehandelt. Wird ein Mangel nicht vorgebracht, so wird er von mir für das Gericht nicht behandelt.
Gerade das begründet die besonders hohe Anforderung für meine Tätigkeit als Privatsachverständiger – umso mehr, sollte meine Leistung später für ein Gerichtsverfahren benötigt werden.
Gewissheit – beim Erwerb einer Immobilie
Kaufentscheidungen basieren oftmals auf Grundlage der Objektlage, Architektur und Austattungsmerkmalen.
Nicht die Oberfläche, das unmittelbar Sichtbare, ist für mich interessant. Für mich als Experte ist entscheidend, was sich unter der Oberfläche befindet. Eine schöne Verpackung ist meiner Erfahrung nach kein Garant für Qualität und soliden Gegenwert. Wissen Sie was kaufen?
Sicherheit – von der Planungsphase bis zur Ausführung
Empfehlungen von am Bau Beteiligten und rund um die Immobilie sind logischerweise interessengesteuert. Die Auswirkungen auf Kosten, Bauzeit und Bauqualität werden oft nicht bewusst wahrgenommen. Wichtige Informationen werden aus unterschiedlichen Interessengründen bewusst vorenthalten.
Ich schaffe Ihnen einen wertfreien, neutralen Überblick, sodass Ihre Entscheidungen die richtige Basis erhalten.
Als unabhängiger Sachverständiger liefere ich Ihnen – frei von Interessen anderer – wertvolle, sachliche Informationen, fallspezifische Expertisen oder ein hochwertiges Gutachten – als Basis für Ihre Entscheidungsfreiheit. Auch begleite ich Sie als neutraler Berater durch die Bauphase.
Profitieren Sie durch mich als Experte
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