Nur die besten Dichtungsmittel und Dichtungsarten dürfen verwendet werden, und die wichtige Dichtungsarbeit dürfen nur solche Unternehmer ausführen, die durch Fachkenntnis für sorgfältigste Ausführung und Dauerhaftigkeit ihrer Arbeit Gewähr bieten können.
Grundsätze der Bauwerksabdichtung – Zeitreise ins Jahr 1931
Grundsätze der Bauwerksabdichtung – Zeitreise ins Jahr 1931 https://www.herbertmayr.com/wp-content/themes/crocal/images/empty/thumbnail.jpg 150 150 Herbert Mayr https://www.herbertmayr.com/wp-content/themes/crocal/images/empty/thumbnail.jpgAbdichtungen haben den Zweck, das Eindringen von schädlichen Stoffen wie Wasser, insbesondere von säure- oder salzhaltigem Wasser, und von Rauchgasen in das Bauwerksinnere zu verhindern. In Mauerwerk eingedrungenes Wasser wirkt vor allem bei Frost durch seine Sprengwirkung ungünstig. Verunzierende Flecken, Ausblühungen oder Tropfsteinbildungen an den Außenflächen infolge von Auslaugen des Kalkes sowie äußere Zerstörungen des Mauerwerks sind die Kennzeichen für ein nicht genügend abgedichtetes Bauwerk.
Lebensdauer und Unterhaltungskosten eines Ingenieurbauwerks hängen daher wesentlich von der Güte und Dauerhaftigkeit der Abdichtung ab. Nur die besten Dichtungsmittel und Dichtungsarten dürfen verwendet werden, und die wichtige Dichtungsarbeit dürfen nur solche Unternehmer ausführen, die durch Fachkenntnis für sorgfältigste Ausführung und Dauerhaftigkeit ihrer Arbeit Gewähr bieten können.
Falsche Sparsamkeit in der Wahl der Abdichtungsmittel und mangelhafte Ausführung der Abdichtungsarbeiten bringen später große Schwierigkeiten, weil die Wiederherstellung oder Erneuerung einer Abdichtung besonders während des Bahnbetriebes sehr störend und kostspielig ist. Der Aufwand für eine gute Abdichtung ist gering im Vergleich mit den ständigen Unterhaltungs- der gar mit den Wiederherstellungskosten, die ein schlecht abgedichtetes Bauwerk später verursacht. […]
Vorwort aus: Vorläufige Anweisung für Abdichtung von Ingenieurbauten (AIB) 1. Ausgabe vom 15.07.1931
siehe auch: Blogbeitrag zu Berufsethos